Pfarrgemeinderäte
Verantwortung
für die Gemeinde
Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium der Pfarre,
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das den Pfarrer in der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt,
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für deren Grundaufträge besondere Verantwortung trägt und - im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung - in den Fragen des pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer entscheidet.
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Der PGR nimmt die Mitverantwortung vor allem durch den Vorstand wahr.
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Der PGR vertritt die Pfarrgemeinde durch das Plenum.
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Der PGR koordiniert die ehrenamtliche Mitarbeit durch seine Fachausschüsse.
Aus dem Statut des Pfarrgemeinderats